Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Fotoboxen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die zeitlich begrenzte Vermietung von Fotoboxen zwischen

Insta Solutions GmbH
Otto-Hahn-Straße 21
50997 Köln


(nachfolgend „Vermieter“)
und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).

Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox inklusive Zubehör für einen festgelegten Mietzeitraum / Eventtermin.

Es handelt sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung.


3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter eine Buchung vornimmt und diese vom Vermieter bestätigt wird (z. B. per E-Mail).

Mit Abschluss der Buchung erkennt der Mieter diese AGB an.


4. Mietzeitraum & Versand

  • Die Fotobox wird rechtzeitig und mit ausreichendem Zeitpuffer vor dem Event an den Mieter versendet.

  • Der Versand erfolgt im gesamten DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz).

  • Der konkrete Rücksendetermin ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden.


5. Nutzungsbedingungen

(1) Die Fotobox darf grundsätzlich nur in Innenräumen oder in vergleichbar wind- und wettergeschützten Unterständen (z. B. geschlossene/geschützte Zelte, Hütten) betrieben werden. Der Mieter hat die Fotobox jederzeit vor Regen, Spritzwasser, Staub, Sand, starker Wärme, Frost sowie sonstigen schädlichen Witterungseinflüssen zu schützen.

(2) Die Fotobox darf nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Direkte Sonneneinstrahlung kann zu Überhitzung, Ausfällen und Schäden (insbesondere an Elektronik und Drucker) führen.

(3) Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Fotobox innerhalb einer Umgebungstemperatur von mindestens 10 °C bis höchstens 40 °C betrieben wird.

(4) Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Luftfeuchtigkeit am Aufstellort im Bereich von 30 % bis 80 % liegt.

(5) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden, Funktionsstörungen und Folgekosten.


6. Anleitung, Einweisung Dritter, Störung

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die mitgelieferte Bedienungs-/Aufbauanleitung zu lesen und die darin enthaltenen Hinweise einzuhalten.

(2) Der Mieter stellt sicher, dass auch Dritte, die die Fotobox nutzen (z. B. Gäste, Personal), über die ordnungsgemäße Nutzung informiert sind und die Anweisungen einhalten.

(3) Stellt der Mieter eine Störung, Fehlfunktion oder ein ungewöhnliches Verhalten der Fotobox fest (z. B. Fehlermeldungen, Rauch-/Geruchsentwicklung, ungewöhnliche Geräusche, Überhitzung), hat er die Fotobox unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und den Vermieter umgehend zu kontaktieren.

(4) Eigene Reparaturversuche oder Eingriffe in Hard-/Software sind untersagt, sofern der Vermieter nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat.


7. Kennzeichnungen / Schutzmarkierungen

(1) Kennzeichnungen des Mietgegenstands (z. B. Seriennummern, Inventaraufkleber, Siegel, Schilder, Aufschriften) dürfen nicht entfernt, verändert, beschädigt oder unkenntlich gemacht werden.

(2) Bei Verstoß ist der Vermieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Aufwand (inkl. Wiederherstellung/Neukennzeichnung) sowie ggf. weitere Schäden in Rechnung zu stellen.


8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • die Fotobox sorgfältig und sachgemäß zu behandeln

  • die Fotobox ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen

  • keine baulichen oder technischen Veränderungen vorzunehmen

  • die Fotobox vor Feuchtigkeit, Hitze, Stößen und Diebstahl zu schützen

  • die Fotobox nicht an Dritte weiterzugeben


9. Aufbau & Nutzung

Die Fotobox wird in einem funktionsfähigen Zustand geliefert.
Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox nach Erhalt zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu melden. Erfolgt keine Meldung, gilt die Fotobox als ordnungsgemäß übergeben.


10. Schadens- und Diebstahl-Prozesspflichten

(1) Bei Diebstahl, Verlust, Brand, Unfallereignissen oder Schäden – insbesondere bei Beteiligung Dritter oder bei Personenschäden – hat der Mieter unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:

a) Polizei verständigen (insbesondere bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Personenschäden) und ein Aktenzeichen veranlassen;

b) den Vermieter unverzüglich informieren.

(2) Der Mieter hat dem Vermieter den Schadensfall schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) mitzuteilen und dabei alle verfügbaren Informationen bereitzustellen, insbesondere:

  • Zeitpunkt und Ort des Ereignisses

  • Hergang/Schilderung

  • Beteiligte Personen/Zeugen (soweit bekannt)

  • Fotos/Videos zur Dokumentation

  • Polizeiliches Aktenzeichen (falls vorhanden)

(3) Der Mieter ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren an der Aufklärung mitzuwirken, insbesondere:

  • Beweissicherung (Fotos, Zeugen, Dokumentation)

  • Schadensminderung (z. B. Abdecken, Sicherung vor weiterer Beschädigung, Außerbetriebnahme)

  • Unterstützung bei Rückfragen von Versicherern oder Dienstleistern, sofern eine Versicherung (optional) betroffen ist.


11. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet vollumfänglich für:

  • Beschädigungen

  • Verlust

  • Diebstahl

  • unsachgemäße Nutzung

  • fehlende oder beschädigte Zubehörteile

auch bei Verschulden von Gästen oder Dritten.

Die Haftung erstreckt sich auf die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert.


12. Beschädigungen & Defekte

Treten während der Mietzeit Schäden oder Funktionsstörungen auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

Eigenständige Reparaturversuche sind untersagt.

Normale Gebrauchsspuren sind von der Haftung ausgenommen.


13. Rücksendung

  • Der Lieferung liegt ein vorfrankiertes Rücksendelabel bei.

  • Die Rücksendung muss in der Originalverpackung erfolgen.

  • Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox spätestens am vereinbarten Rücksendetag an den Versanddienstleister zu übergeben.


14. Originalverpackung / Verpackungsmaterial

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das mitgelieferte Originalverpackungs- und Polstermaterial aufzubewahren und nicht zu entsorgen.

(2) Das Verpackungsmaterial ist auf den Mietgegenstand abgestimmt (insbesondere Passgenauigkeit und Stoß-/Schockabsorption) und dient dem Schutz der Fotobox beim Rücktransport vor Erschütterungen, Stürzen und sonstigen Transportschäden.

(3) Die Rücksendung hat in der Originalverpackung (oder gleichwertiger, nachweislich schutzgleicher Verpackung) zu erfolgen.

(4) Entstehen Schäden am Mietgegenstand, die auf eine unsachgemäße oder unzureichende Verpackung zurückzuführen sind, haftet der Mieter nach Maßgabe dieser AGB.


15. Verspätete Rücksendung

Bei verspäteter Rücksendung gelten folgende Regelungen:

  • Für jeden angefangenen Kalendertag der verspäteten Rückgabe kann eine pauschale Nutzungsentschädigung berechnet werden.

  • Zusätzlich haftet der Mieter für Folgeschäden, insbesondere wenn eine Anschlussvermietung nicht stattfinden kann.


16. Verlust auf dem Rückweg

Geht die Fotobox auf dem Rückweg verloren oder wird beschädigt, haftet der Mieter bis zur ordnungsgemäßen Übergabe an den Versanddienstleister.

Der Einlieferungsbeleg ist aufzubewahren.


17. Preise & Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Der Mietpreis ist im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


18. Rücktritt & Stornierung

Da es sich um eine termingebundene Vermietung handelt, kann eine Stornierung je nach Zeitpunkt kostenpflichtig sein.

Bereits erbrachte Leistungen (Reservierung, Vorbereitung, Versandorganisation) können anteilig berechnet werden.


19. Nicht zustellbar / Annahme verweigert

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox an der von ihm angegebenen Lieferanschrift zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenzunehmen und sicherzustellen, dass eine Zustellung möglich ist (z. B. korrekte Adresse, Namensschild, Erreichbarkeit, Annahmeberechtigte Person).

(2) Kann die Zustellung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht erfolgen (insbesondere Annahmeverweigerung, falsche/unklare Adresse, nicht auffindbare Anschrift, fehlende Annahmemöglichkeit), bleibt der Mieter grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.

(3) Eine erneute Zustellung erfolgt nur nach Abstimmung und Verfügbarkeit. Die hierfür entstehenden Mehrkosten (z. B. erneute Versandkosten, Zusatzaufwand) trägt der Mieter.

(4) Dies gilt nicht, soweit der Mieter nachweist, dass er die Ursache der Nichtzustellbarkeit nicht zu vertreten hat oder der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt (sofern anwendbar).


20. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für technische Ausfälle durch unsachgemäße Nutzung, höhere Gewalt oder äußere Einflüsse übernimmt der Vermieter keine Haftung.


21. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Transportausfälle) berechtigen den Vermieter, vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadensersatzpflichtig zu sein.


22. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.


23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


24. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.